Bewachungsgewerbe: §34a GewO
Sachkundeprüfung/ Unterrichtung bei der IHK
Für Arbeitnehmer
Um eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ausüben zu können, muss vorab eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung (GewO) bei der örtlichen IHK abgelegt werden. Ausgenommen sind Personen, die z. B. einen Berufsabschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder Werkschutzfachkraft haben. Ebenfalls befreit sind Meister für Schutz und Sicherheit (Werkschutzmeister) sowie Personen mit Abschluss im mittleren Polizei- oder Justizvollzugsdienst oder Feldjäger bei der Bundeswehr.
Mit einer Unterrichtung dürfen Bewachungen in geschlossenen privaten und privatbetrieblichen Objekten getätigt werden. Um in allen Tätigkeitsbereichen des Sicherheitsgewerbes auch als Citystreife, Türsteher oder Ladendetektiv benötigt man einen Sachkundenachweis. Dafür muss bei der IHK eine Sachkundeprüfung nach §34a abgelegt werden.
Alle Informationen zu den Prüfungen bei Ihrer örtlichen IHK finden Sie in der unten stehenden Tabelle.
Für Arbeitgeber
Sicherheitsdienste, die eine Tätigkeit nach §34a Gewerbeordnung (GewO) nachgehen, müssen Sicherheitsmitarbeiter einsetzen, die auch für die Tätigkeit berechtigt sind. Zu den Anforderungen gehören die Unterrichtung oder der Sachkundenachweis. Mit dem Sachkundenachweis dürfen Sie den Mitarbeiter in jedem Tätigkeitsbereich des Sicherheitsgewerbes einsetzen. Falls nur eine Unterrichtung bei der IHK vorliegt, dürfen diese Mitarbeiter nicht als Ladendetektive, Türsteher oder Citystreife eingesetzt werden.
Befreit davon sind nur Personen mit Berufsabschluss als Werkschutzkraft, Fachkraft oder Meister für Schutz und Sicherheit sowie Abschlüssen als Feldjäger bei der Bundeswehr, mittleren Polizei- oder Justizvollzugsdienst.
Sollte ein neuer Mitarbeiter keine dieser Voraussetzunge erfüllen, dann müssen Sie als Arbeitgeber diese Person bei der IHK zur Unterrichtung oder Sachkundeprüfung anmelden. Alle Informationen und Formulare der deutschen Industrie- und Handelskammern finden Sie in der unten stehenden Tabelle.
Diese Übersicht listet alle IHK in Deutschland, die die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung (GewO) anbieten. Sollte Ihre örtliche IHK nicht in der Übersicht sein, dann kooperiert sie sehr wahrscheinlich mit einer benachbarten IHK und bietet selbst keine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung an.