Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Allgemeines

1.1.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der COREDINATE GmbH, nachfolgend COREDINATE genannt.

1.2.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.3.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen geschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren AGB der COREDINATE bedürfen der Schriftform.

1.4.
COREDINATE ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Dies wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Werden Bestandteile zuungunsten des Kunden geändert, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang kündigen. Kündigt der Kunde nicht, tritt die Änderung ihm gegenüber in Kraft.

 

2.    Angebot und Vertragsschluss

2.1.
Angebote der COREDINATE sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung und/oder durch Zusendung der Ware und/oder durch Leistungserbringung zu Stande.

2.2.
Die Übernahme von Garantien oder die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch COREDINATE.

2.3.
Der Umfang der von COREDINATE zu erbringenden Leistungen wird ausschließlich durch die schriftlichen Verträge festgelegt.

2.4.
COREDINATE behält sich eine aufgrund zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichung vor.

2.5.
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post verständigen, erkennen sie vorbehaltlich eines Gegenbeweises die Nachricht als vom anderen Partner stammend an, solange die gewöhnlichen Angaben wie die E-Mail-Adresse des Absenders, seinen Namen, den Zeitpunkt des Absendens sowie eine Wiedergabe des Namens als Abschluss der Nachricht beinhalten. Für unverschlüsselt übertragene Nachrichten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

 

3.    Abonnement und Registrierung

3.1.
COREDINATE stellt die Software COREDINATE ausschließlich im Rahmen eines Auftragsverhältnisses zur Verfügung.

3.2.
Die Mindestlaufzeit beträgt grundsätzlich zwei Kalenderjahre, in der Version COREDINATE Flex einen Monat.

3.3.
Die Kündigung eines Softwareabonnements ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich. Die Kündigung von COREDINATE Flex ist zum jeweiligen Monatsende möglich.

 

4.    Installation, Schulung und Beratung

4.1.
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation der Software selbst verantwortlich. Die Einweisung des Kunden oder seiner Mitarbeiter gehört nicht zum Leistungsumfang und erfolgt nur aufgrund einer entsprechenden, gesonderten Vereinbarung.

4.2.
Sofern COREDINATE Schulungs-, Installations- oder Beratungsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine durch derartige Pflichtverletzung verursachte Verzögerung oder ein entsprechender Mehraufwand insbesondere für eine längere Bereitstellung des Personals der COREDINATE oder der eigenen Sachmittel kann COREDINATE dem Kunden in Rechnung stellen.

 

5.    Zahlungsbedingungen

5.1.
Die Lizenzkosten für den jeweiligen Monat sind jeweils zum 1. des Monats im Voraus zu entrichten.

5.2.
Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung werden die fälligen Geldbeträge vom Konto des Kunden abgebucht.

5.3.
COREDINATE ist berechtigt, die Zahlungsweise bei mangelhafter Bonität des Kunden jederzeit zu ändern.

5.4.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat er die Geldschuld während des Verzuges zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sofern nicht der Kunde einen geringeren oder COREDINATE einen höheren Schaden nachweist.

5.5.
Bei Zahlungsverzug werden sofort alle noch offenen Rechnungen fällig.

5.6.
Für den Fall der Rückgabe eines vermeintlich korrekten Bankeinzugs wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 EUR fällig.

5.7.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von COREDINATE verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

6.    Leistungsumfang

6.1.
COREDINATE ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistung der Hilfe Dritter zu bedienen.

6.2.
Zu Test- oder Demozwecken gelieferte Produkte bleiben Eigentum von COREDINATE. COREDINATE behält sich vor, Software so auszurüsten, dass nach Ablauf der vereinbarten Testdauer diese nicht mehr voll funktionsfähig ist. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche herleiten.

 

7.    Eigentum

Die Software wird dem Kunden zur nicht exklusiven Nutzung überlassen. Er erwirbt dabei kein Eigentum an der Software. Endet das Vertragsverhältnis, ist der Kunde verpflichtet, die Software von jeglichen Endgeräten zu entfernen.

 

8.    Nutzungsrechte bei Software-Produkten

8.1.
COREDINATE räumt dem Kunden im Rahmen des Auftragsverhältnisses ein beschränktes Nutzungsrecht an der Software ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben bei COREDINATE.

8.2.
Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die unabdingbaren Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ergänzende Anwendung.

8.3.
Ohne schriftliche Genehmigung von COREDINATE ist der Kunde nicht berechtigt, über die obige Gestattung hinausgehende Kopien der Dokumentation, der Original-Software oder der back-up-copy anzufertigen; die Software oder Dokumentation zu vermieten, zu unterlizenzieren oder in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen; die Software oder Dokumentation zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen (dieses Verbot gilt u. a. auch für das Übersetzen, Abwandeln und Weiterverwenden des Produktes in Teilen).

 

9.    Lieferung und Gefahrübergang

9.1.
Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass COREDINATE selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird. Verpackungs- und Versandkosten für die Auslieferung der Software zum Kunden trägt der Kunde selbst. Versandweg und Versandmittel bestimmt COREDINATE.

9.2.
Von COREDINATE angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von COREDINATE um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, COREDINATE eine angemessene Nachfrist zu setzen.

9.3.
Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von COREDINATE nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei COREDINATE, ihren Lieferanten oder Unterlieferanten.

9.4.
COREDINATE ist zu Teillieferungen und entsprechender Rechnungsstellung berechtigt, soweit die Teillieferung für den Kunden nicht ohne Interesse für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ist.

9.5.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine Versendung unversichert und auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die bei Auftragserteilung angegebene Anschrift. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware die Geschäftsräume der COREDINATE verlassen hat. Dies gilt auch bei Lieferung mit firmeneigenen Fahrzeugen.

 

10.    Annahmeverzug des Kunden

Kommt der Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, ist COREDINATE nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlangt COREDINATE Schadenersatz, so beträgt dieser 25% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder COREDINATE einen höheren Schaden nachweist.

 

11.    Preise

11.1.
Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden am Tage der Erbringung mit dem gültigen Listenpreis berechnet.

11.2.
COREDINATE ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart worden ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

11.3.
Rückerstattungsansprüche des Kunden werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

 

12.    Gewährleistung, Haftungsausschluss

12.1.
Alle Softwareprodukte von COREDINATE wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Anerkanntermaßen ist es nach heutigem Stand der Technik nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen denkbaren System- und Anwendungsum-gebungen fehlerfrei abläuft. COREDINATE gewährleistet jedoch, dass die Produkte im Sinne der jeweiligen Programmbeschreibung nutzbar sind. Bei offensichtlichen Mängeln der Ware sowie bei Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Auslieferung der Software, mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen eines offensichtlichen Mangels ausgeschlossen. Änderungen und Weiterentwicklungen der Programme begründen keinen Mangel.

12.2.
Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung innerhalb von 30 Tagen nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, COREDINATE bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen zu erstellen oder auszudrucken.

12.3.
COREDINATE ist berechtigt, einen evtl. auftretenden Fehler zu umgehen, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software nicht erheblich leidet.

12.4.
Die Haftung von COREDINATE ist auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

12.5.
COREDINATE haftet nicht für Schäden, die durch Fehlbenutzung der Rechenanlage oder mangelnde regelmäßige Absicherung der Daten in Form von Sicherungskopien entstanden sind.

12.6.
COREDINATE haftet auch nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg bei Einsatz von COREDINATE-Produkten und nicht für Schäden aus Ansprüchen Dritter, die sich nicht aus den Vertragsbeziehungen ergeben. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Kunden oder eines Dritten an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Software entstanden sind.

12.7.
Soweit möglich, wird die Haftung der COREDINATE auf den aufgelaufenen Auftragswert der letzten drei Jahre, hilfsweise auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der COREDINATE beschränkt.

12.8.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz herbeigeführt wurden, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Garantien sowie für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit.

12.9.
COREDINATE übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder mit Komponenten in der speziellen Konfiguration beim Kunden zusammenarbeiten. Auch übernimmt COREDINATE keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software.

 

13.    Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

14.    Eigentumsvorbehalt

14.1.
COREDINATE behält sich das Eigentum an Lieferungen und das Nutzungsrecht an bereitgestellten Software-Produkten vor. Ist der Kunde Kaufmann, gelten vorstehende Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von COREDINATE in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

14.2.
Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für COREDINATE zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an COREDINATE ab, die diese Abtretung annimmt.

14.3.
Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise – soweit einzelvertraglich erlaubt – der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an COREDINATE ab. Er ist widerruflich zum Einzug der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der COREDINATE ist er verpflichtet, Auskunft über die abgetretenen Forderungen zu geben. COREDINATE ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Kunden offen zu legen.

14.4.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist COREDINATE berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

 

15.    Schlussbestimmungen

15.1.
Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

15.2.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der COREDINATE ist Uffenheim.